Zum Entwurf der GEREK-Leitlinien zur TSM-Verordnung
Im November 2015 wurde auf europäischer Ebene die sog. Telecoms Single Market Verordnung (TSM-Verordnung) verabschiedet, welche am 30. April 2016 in Kraft getreten ist. Geregelt wird in der Verordnung u.a. ein Auslaufen der Roaming-Aufschläge, aber auch Vorgaben zur Gewährleistung der Netzneutralität, sowie Transparenzvorgaben für Endkundenprodukte. Die Verordnung sieht dabei vor, das GEREK (Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) [engl. BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communication)], Leitlinien für die Anwendung der Verordnung durch die nationalen Regulierungsbehörden, z.B. die Bundesnetzagentur in Deutschland, entwickelt. Ein Entwurf dieser Leitlinien wurde im Juni von GEREK zur öffentlichen Konsultation gestellt, an welcher sich Bitkom mit der folgenden Stellungnahme beteiligt hat.