Nach einer ersten Konsultation im Jahr 2018 hat die Bundesnetzagentur (im Folgenden „BNetzA“) im Februar 2019 eine zweite Konsultation für die Gestaltung eines Antragsverfahrens für Frequenzzuteilungen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz, insbesondere für 5G-Anwendungen, durchgeführt. Beide Konsultationen nutzte der Bitkom zur Kommentierung. Darauf aufbauend veröffentlichte die BNetzA am 11. März 2019 die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens für den Bereich 3.700 MHz – 3.800 MHz. Hierzu nimmt der Bitkom nachfolgend Stellung.