Bitkom begrüßt, dass durch den Referentenentwurf des 2. DSAnpUG („Datenschutzomnibus“) die fachgesetzliche Anpassung an die Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) nun fortgesetzt wird. Die Anpassung der Fachgesetze an die DS-GVO ist dringend notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen. Grundsätzlich befürwortet der Bitkom eine möglichst schlanke Anpassungsgesetzgebung für den nicht-öffentlichen Bereich, um die durch die DS-GVO erreichte Harmonisierung des europäischen Datenschutzgesetzrahmens nicht zu konterkarieren. Für die international agierenden Unternehmen ist es für eine effiziente Umsetzung der Verordnung im gesamten Unternehmen oder der gesamten Unternehmensgruppe wichtig, dass es nicht zu viele nationale Sonderregeln gibt. Bitkom regt zudem an, jetzt im Rahmen der fachgesetzlichen Anpassungen die notwendigen Änderungen sorgfältig zu prüfen, um zu vermeiden, dass durch Formulierungsunklarheiten Rechtsunsicherheit entsteht. Auch sollten die für die gesamte Digitalisierung relevanten Fragen wie formale Anforderungen an Einwilligungen und andere Erklärungen DS-GVO konform (elektronisches Format bedeutet Textform) in den Fachgesetzen umgesetzt werden.