Die Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie muss zur Zeit ins nationale Recht umgesetzt werden. Bitkom begrüßt die zeitige Umsetzung der Richtlinie und dass der Bundesgesetzgeber erkannt hat, dass es neben der Erfassung von Kryptowerten in der GwG-Novelle eine Notwendigkeit gibt, innovative und gleichzeitig sichere Identifizierungsverfahren zuzulassen, um den sich im Umbruch befindlichen und zunehmend dynamischen digitalen Finanzmarktplatz Deutschland nicht in seinem Wachstum zu behindern.
Wir sehen jedoch einigen Anpassungsbedarf, damit die nationale Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie in das deutsche Recht nicht zu Standortnachteilen führt und weiterhin innovative Geschäftsmodelle ermöglicht, ohne den Zweck der Geldwäscherichtlinie aus dem Blick zu verlieren. Bitkom hat daher zum Regierungsentwurf der Umsetzung Stellung genommen. Die Stellungnahme können Sie hier downloaden