Das E-Government-Gesetz sieht vor, dass die obersten Bundesverwaltungen ab 27. November 2018, nachgeordnete Stellen ab dem 27. November 2019 in der Lage sein müssen, Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Verpflichtung beruht auf der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. In der elektronischen Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungen liegt ein großes Potenzial für Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen im Geschäftsverkehr. Über elektronische Rechnungen können Transaktionsdaten schnell, kostengünstig und präzise ausgetauscht und sofort weiterverarbeitet werden. Die elektronische Rechnung vermeidet fehleranfällige Medienbrüche, fördert die Integration von Prozessen und ermöglicht Effizienzgewinne durch Automatisierung. Die Vorteile der elektronischen Rechnung lassen sich jedoch erst dann in vollem Umfang realisieren, wenn die elektronische Rechnung flächendeckend und auf der Grundlage einheitlicher technischer Standards in allen Geschäftsbeziehungen genutzt wird, und Papierrechnungen nur noch in wohlbegründeten Ausnahmefällen gestellt werden. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass die öffentliche Verwaltung die elektronische Abrechnung als Standard setzt und als Leitanwender für die Verarbeitung elektronischer Rechnungen deren Entwicklung und Verbreitung fördert und voranbringt. Daran sind auch die im Bitkom organisierten Unternehmen sehr interessiert.
Jedoch dürfen bei der Umstellung auf elektronische Rechnungsprozesse die Belange der rechnungsstellenden Unternehmen und die bisherigen Entwicklungen im Bereich elektronischer Abrechnung nicht ignoriert werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf das ZUGFeRD–Format für elektronische Rechnungen hinzuweisen. Die Wirtschaft hat in die Entwicklung dieses Formats bereits viel investiert und unterstützt dessen weitere Verbreitung. Denn ZUGFeRD-Rechnungen basieren auf dem Standard UN/CEFACT XML, der bereits alle notwendigen Informationen für die komplette Digitalisierung der Lieferkette enthält. Auf der Grundlage dieses Standards lassen sich also alle notwendigen Dokumente aus der digitalen Lieferkette (z.B. Bestellungen, Lieferscheine, Frachtpapiere) ohne weiteren Aufwand erzeugen.