Im Mai 2016 sind auf EU-Ebene zwei Gesetze zum Datenschutz in Kraft getreten, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und die Richtlinie zum Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung.
Die DS-GVO enthält sogenannte Öffnungsklauseln für nationale Gesetzgeber, die die Möglichkeit schaffen die Verordnung zu konkretisieren. Darüber hinaus wird der nationale Gesetzgeber in gewissen Bereichen verpflichtet legislativ tätig zu werden. Die EU-Richtlinie muss gemäß EU-Recht ins nationale Recht umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinnenministerium(BMI) einen Referentenentwurf für ein Datenschutz-Anpassungs-und-Umsetzungsgesetz erarbeitet. Der Gesetzentwurf verfolgt zwei Regelungsziele: die Anpassung des nationalen Datenschutzrechts an die DS-GVO sowie die Umsetzung der DS-RL, soweit dies nicht im bereichsspezifischen Recht geschieht, in einem nationalen Gesetz.
Der Bitkom hat zum Entwurf vom 23.11.2016 Stellung genommen.