Die EU-Kommission hat im November 2013 in ihrer Mitteilung über die Funktionsweise der Safe-Harbor-Regelung aus Sicht der EU-Bürger und der in der EU niedergelassenen Unternehmen einige konkrete Vorschläge gemacht, die den durch das Programm gewährleisteten Datenschutz verbessern sollen. Ebenso hat die Artikel 29 Arbeitsgruppe im April 2014 in einem Brief an die EU-Kommission detaillierte Anregungen für die Überarbeitung zu Safe Harbor gegeben. Die Diskussion über die weitere Entwicklung von Safe Harbor als eine der Rechtsgrundlagen für Datentransfers von der EU in die USA wird auf beiden Seiten des Atlantiks fortgeführt.
Bitkom begrüßt die Initiative der Kommission, bestehende Schwachstellen des Abkommens zu beseitigen, um Datenschutzverstöße und Wettbewerbsasymmetrien zu verhindern und unterbreitet Vorschläge sowie mögliche weitere Änderungen, die im Zuge einer Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen vorgenommen werden könnten.