Die Landesmedienanstalten haben in gemeinsamer Abstimmung die Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag (Plattformsatzung nach § 53 RStV) überarbeitet. Die Plattformregulierung ist wesentlicher Teil der Bestimmungen zur Übertragung von audiovisuellen, meinungsbildungsrelevanten Inhalten. Ihr Ziel ist die Sicherung von Angebots- und Anbietervielfalt. Im Kern geht es um das Gelingen privater und öffentlicher Kommunikation unter sich ändernden Rahmenbedingungen. Ein ausgewogenes Verhältnis der Beiträge von Infrastruktur-, Platt-form-, Dienste- und Inhalteanbietern zur Erreichung dieser Ziele herzustellen, sollte im Mittelpunkt der Reformüberlegungen für die Plattformregulierung stehen. Die der traditionellen Plattformregulierung zugrundeliegende Knappheitssituation der Übertragungswege für die Verbreitung von audiovisuellen Inhalten liegt inzwischen faktisch nicht mehr vor. Der enorme Zuwachs an neuen Angeboten, insbesondere im Bereich der Over-the-top content-Anbieter (OTTs) schafft einen nie dagewesenen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Plattformbetreibern. Die Digitalisierung führt zu einem enormen Anstieg der Angebotsvielfalt und zu einem Souveränitätsgewinn für den einzelnen Zuschauer. Die neue Marktsituation schafft beachtliche Deregulierungspotentiale. Diese hat der Satzungsgeber im Entwurf aus Sicht des Bitkom nicht ausreichend genutzt. Der Entwurf der Satzung überschreitet aus Sicht des Bitkom außerdem in einigen Punkten die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
Die Bitkom Stellungnahme zur Plattformsatzung nach § 53 RStV finden Sie hier zum Download.